Berlin Kremserfahrt
ist ein Projekt
der Berlin Vermittlung
daher gelten die
AGB Berlin Vermittlung
wie folgt
1. Vermittlungsgegenstand
Die Berlin Vermittlung
vermittelt in fremdem
Namen touristische
Dienstleistungen.
Die folgenden Bedingungen
beziehen sich nur
auf die Vermittlung
der touristischen
Dienstleistungen.
2.
Vertragsschluss
Die Berlin Vermittlung
erbringt mit ihrer
Tätigkeit im Rahmen
der Ziffer 1 keine
eigenen Leistungen,
sie vermittelt diese
im Namen und für
Rechnung anderer
Unternehmen, der
so genannten Leistungsträger.
Ein Vertrag kommt
somit ausschließlich
zwischen dem Leistungsträger
und dem Auftraggeber
zustande. Die Berlin
Vermittlung ist
nicht Reiseveranstalter
im Sinne der §§
651a ff. BGB, sondern
nur Vermittler.
Mit Unterzeichnung
dieses Angebotes,
wird der Vermittlungsvertrag
mit allen Bestimmungen
rechtskräftig.
Die Berlin Vermittlung
bietet einen kostenlosen
Reservierungsservice
und nimmt Reservierungen
für den Kunden bei
den Leistungsträgern
vor.
3. Leistungsträger
Bei Buchungen, die
von der Berlin Vermittlung
für den Auftraggeber
bei den Leistungsträgern
vorgenommen werden,
gelten die allgemeinen
Geschäftsbedingungen
des jeweiligen Leistungsträgers.
Die Berlin Vermittlung
erstellt ein kostenloses
Angebot, welches
dem Auftraggeber
zugesandt wird.
Im Rahmen der Vermittlungstätigkeit
der Berlin Vermittlung,
entsteht zwischen
dem Auftraggeber
und dem Leistungsträger
ein Vertragsverhältnis
mit den vom Leistungsträger
gültigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Diese werden dem
Auftraggeber bei
Vertragsabschluss
ausgehändigt. Die
Leistung wird vom
Auftraggeber an
den Leistungsträger
vor Ort bezahlt,
soweit nicht anders
vereinbart.
Bei Nichteinhaltung
der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
des Leistungsträgers,
ist diesem laut
seinen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
freigestellt, eine
Gebühr in Rechnung
zu stellen.
4. Angebotserstellung
Die Berlin Vermittlung
erstellt ein für
den Auftraggeber
kostenloses Angebot,
welches auf die
individuellen Vorstellungen
des Auftraggebers
eingeht.
Sollte ein Angebot
nicht den Anforderungen
des Kunden entsprechen,
kann die Berlin
Vermittlung bis
zu max. 5 kostenlose
Angebote erstellen,
um ein für den Kunden
akzeptables Angebot
zu definieren.
Entspricht keines
der insgesamt 5
kostenlos ausgefertigten
Angebote den Anforderungen
des Kunden, gilt
die Vermittlung
als gescheitert.
5. Angebotsfristen
Die Annahmefrist
eines Angebotes
beträgt 7 Tage nach
Erhalt des Angebotes.
Bei kurzfristigen
Buchungen, die kurz
vor dem Ereignis
stehen, gelten die
individuell mitgeteilten
Fristen.
Entspricht das Angebot
nicht den Anforderungen
des Auftraggebers,
hat dieser die Möglichkeit
innerhalb der Frist
eine Nachbesserung
zu fordern.
Sollte innerhalb
dieser Frist keine
Annahme des Angebots
zustande kommen,
gilt es als gescheitert
und es kommt kein
Vertrag zwischen
der Berlin Vermittlung
und dem Auftraggeber
zustande.
6. Haftung
Die Berlin Vermittlung
haftet ausschließlich
für die Vermittlungstätigkeit.
Die Haftung beschränkt
sich auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftung bei
einfacher Fahrlässigkeit
ist ausgeschlossen.
Die Berlin Vermittlung
haftet nicht für
Störungen infolge
höherer Gewalt oder
Streiks oder Übermittlungsstörungen
im Kommunikationsnetz.
Die Berlin Vermittlung
haftet nicht für
Verschulden, die
nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich
liegen, insbesondere
nicht für ein Verhalten
des Leistungsträgers.
7. Allgemeines
Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen
der Vermittlungsbedingungen
hat nicht die Unwirksamkeit
der gesamten Vermittlungsbedingungen
zur Folge. Diese
Bedingungen gelten
bei Vermittlungsleistungen
der Berlin Vermittlung.
Die Vertragsparteien
verpflichten sich,
alle Rechtshandlungen,
die für die Durchführung
dieses Vertrages
erforderlich sind,
unverzüglich vorzunehmen.
Alle Angebotspreise
verstehen sich inkl.
der gesetzlichen
MwSt.
Berlin Vermittlung
Stand 2012
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